Allgemeine Geschäftbedingungen

der Firma Schwarzwald-Hüsle GmbH,
im nachstehenden "der Verkäufer" genannt
HRB 611014 Registergericht Freiburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.


2. Ein voller „á la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z.B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.


3. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.


4. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.

5. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.


6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer
vorherigen Zustimmung.


7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig.


8. Bei Veranstaltungen, die sich über 22 Uhr nachts ausdehnen berechnen wir einen pauschalen
Nachtzuschlag in Höhe von 25.--Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde. Diese Kosten entfallen, wenn sich die Gesellschaft ab 24 Uhr nur noch im Bereich der Bar, sofern vorhanden, aufhält, die bis 3 Uhr geöffnet ist.

9. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen,
die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung
prozentual entsprechend der Erhöhung der benötigten Waren oder Leistungen vorbehalten. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn die Erhöhung mehr als 20% beträgt.

10. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar zu begleichen. Die Zahlung mit Kreditkarten, EC-Karten, Überweisung nach Rechnungsstellung, ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung.

11. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns
ein Rücktrittsrecht zu.

12. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.

13. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert
unseres Hauses von 8.-- Euro pro Person in Ansatz gebracht.

14. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.

15. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

16. In den Fällen des § 38 Abs.1 und 2 ZPO gilt der Gerichtsstand am Sitz unseres Hauses als vereinbart.
 


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